Kaum ist das Baby auf der Welt, stehen die ersten Vorsorgeuntersuchungen durch einen Kinderarzt an. Dabei handelt es sich um die wichtigen Untersuchungen U1 bis U6 zur Früherkennung von Krankheiten, welche in allen Bundesländern seit 1991 einheitlich geregelt sind. Unmittelbar nach der Geburt steht die erste Untersuchung, die U1 an. Bis zum 64. Lebensmonat (5. Lebensjahr) folgen noch weitere 8 Untersuchungen, ich will mich hier aber schwerpunktmäßig auf die ersten 6 beschränken, die im ersten Lebensjahr stattfinden.
Die Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U6
Bei der U1 wird natürlich gewogen und gemessen – und ganz wichtig – es werden die lebenswichtigen Funktionen überprüft. Dazu gehören Atmung und das Herz-Kreislauf-System (Puls) und einige Reflexe. Das Ergebnis dieser Untersuchung wird im sogenannten Apgar-Wert festgehalten.
Die U1 beinhaltet weiterhin die Erkennung von sichtbaren Fehlbildungen. Außerdem wird dem Neugeborenen ein Vitamin K haltiges Präparat verabreicht. Zwei weitere Gaben sollten unbedingt bei den jeweils folgenden U2 und U3 gegeben werden, da nur dann ein ausreichender Schutz vor gefährlichen inneren Blutungen gewährleistet ist. Zur Erkennung von einigen Stoffwechselerkrankungen werden Bluttests gemacht. Dazu wird aus der Ferse oder aus einer Vene eine ganz kleine Menge Blut entnommen, ein Tropfen reicht schon.
Die U2 findet zwischen dem 3. Und 10. Lebenstag in der Regel nicht mehr im Krankenhaus, sondern beim Kinderarzt statt. Sie beinhaltet eine gründliche Untersuchung aller Körperregionen. Organe, Mundhöhle, Sinnesorgane und das Skelettsystem werden vom Kinderarzt genauestens untersucht. Ohne Messen und Wiegen geht es auch diesmal nicht ab. Die zweite und wichtige Vitamin-K-Gabe erfolgt und ein Hörtest sowie die Blutabnahme zur Erkennung von Stoffwechselerkrankungen können durchgeführt werden, falls das bei der U1 noch nicht gemacht wurde.
Ein Beratungsthema wird auch die Vorbeugung gegen Rachitis durch Vitamin D Gabe und gegen Karies durch Fluorid Gabe sein. Die U2 ist auch eine gute Gelegenheit, mit dem Arzt über Stillen, Vorbeugung von Allergien, Schutz vor Passivrauchen und andere Themen zu sprechen.
Die U3 steht in der 4. bis 5. Lebenswoche an. Messen und wiegen – obligatorisch, denn bei der U3 steht der Entwicklungs- und Ernährungszustand im Mittelpunkt. Außerdem geht es um einen Reaktionstest der Augen und des Hörvermögens. Die Hüftgelenke werden auf mögliche Fehlstellungen genauer untersucht und die dritte Vitamin-K Gabe ist fällig.
Bis zur U4 ist dann erst mal ein paar Wochen Zeit, genauer gesagt bis zum 3. bis 4. Lebensmonat. Nun steht die körperliche und geistige Entwicklung im Mittelpunkt der Untersuchungen. Der Kinderarzt oder die Kinderärztin wird Dich auch auf mögliche Probleme beim Stillen, Füttern, beim Trinken und bei der Verdauung ansprechen. Falls die erste Teilimpfung gegen Diphterie, Tetanus, Hepatitis B, Kinderlähmung und Keuchhusten, Pneumokokken und Haemophilus influenza (HiB) erfolgen soll, kann die U4 dafür als Anlass genommen werden. Zu den weiteren Untersuchungen gehört das Bewegungsverhalten, eine erneute Überprüfung von Seh- und Hörvermögen.
Die U5 findet im 6. Bis 7. Lebensmonat statt und ist zur Kontrolle einer altersgerechten Entwicklung gedacht. Wie beweglich ist Dein Kind, wie ist die Entwicklung von Sehen und Hören zu beurteilen und inwieweit hat Dein Kind schon einige Kniffe der Körperbeherrschung gelernt. Jetzt ist auch noch Zeit, bisher noch nicht gemachte Impfungen (siehe U4) nachzuholen.
Die U6 ist die letzte Früherkennungsuntersuchung im ersten Lebensjahr und findet im 10. bis 12. Lebensmonat statt. Die rasante Entwicklung der vergangenen Monate wird nun analysiert und beurteilt. Wieder steht – neben allgemeinen gesundheitlichen Aspekten – die Beweglichkeit, Geschicklichkeit und Körperbeherrschung im Mittelpunkt. Hör- und Sehvermögen werden ebenfalls wieder getestet und es geht nun erstmalig um die Überprüfung der sprachlichen Entwicklung. Bei dieser Gelegenheit kann auch das begonnene Impfprogramm fortgeführt werden.
Die nächste Vorsorgeuntersuchung U7 folgt dann erst ein Jahr später, aber natürlich gehst Du immer dann, wenn Du an Deinem Kind eine Auffälligkeit in der Entwicklung feststellst, schon vorher zum Arzt. Ich hoffe, und wünsche Dir und Deinem Kind, dass Ihr – außer den Früherkennungsterminen – keine Kinderarztpraxis aufsuchen müsst, und falls doch: Gute Besserung!