…und Anhebung des Kindergeldes!
Na das sind ja mal eine gute Neuigkeiten, die ich heute vernommen habe und euch deshalb auch gleich weitergeben will:
Aktuell soll eine Steuerentlastung für Alleinerziehende, eine Anhebung des Kinderfreibetrags und eine Erhöhung des Kindergelds beschlossen werden. Als weitere Steuerentlastung ist eine Erhöhung des steuerfreien Grundbetrags geplant. Alle Maßnahmen zusammen sollen die Bürger in den Jahren 2015 und 2016 um insgesamt mehr als 5 Milliarden Euro entlasten.
Das Gesetzt ist zwar noch nicht ganz durch, denn nach dem Beschluss im Bundestag müssen auch noch die Länder und der Bundesrat zustimmen, es wird aber erwartet, dass diese Zustimmung erfolgen wird.
Wie hoch ist die steuerliche Entlastung im Jahr 2016?

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5 Milliarden Euro – das klingt nach einer Riesensumme, aber was davon bleibt eigentlich bei den einzelnen Familien, also bei uns, hängen?
Der steuerliche Grundbetrag steigt von 8354 auf 8473 Euro und ab Januar 2016 auf 8652 Euro jährlich. Das bedeutet, dass im Jahr 2016 die Summe des zu versteuernden Einkommens im Vergleich zum 2014 um 298 Euro sinkt. Diese Begünstigung betrifft jeden Steuerzahler, egal, ob es Kinder im Haushalt gibt oder nicht. Familien profitieren von weiteren Erhöhungen, bzw. Entlastungen:
Kindergelderhöhung 2016 – hier sind die Fakten
Kinderfreibetrag: Er erhöht sich im Jahr 2015 von 4368 auf 4512 Euro und im Jahr 2016 auf 4608 Euro.
Der Kinderfreibetrag ist der Betrag, der bei der Ermittlung der Jahressteuerpflicht vom Bruttoeinkommen abgezogen wird. Je nachdem, was für den Steuerpflichtigen günstiger ist, wird entweder Kindergeld oder der Steuerfreibetrag für Kinder gewährt. Das Kindergeld wird in jedem Fall schon während des Jahres monatlich gezahlt, während der Abzug des Kinderfreibetrags mit der Steuererklärung erfolgt. Falls sich der Kinderfreibetrag günstiger auswirkt, als die Gesamtsumme des bezahlten Kindergelds, gibt es eine Steuererstattung.
Kindergeld: Rückwirkend zum Januar 2015 erhöht sich das Kindergeld um 4 Euro, ab 2016 um weitere 2 Euro je Kind. Die neuen Sätze sind dann folgende:
für das erste und zweite Kind gibt’s statt wie bisher 184 Euro nun je 190 Euro, für das dritte Kind 196 Euro und ab dem vierten Kind 221 Euro.
Kinderzuschlag für Geringverdiener: Ab 2016 wird der Zuschlag zum Kindergeld um 20 Euro auf nunmehr 160 Euro erhöht. Beim Kinderzuschlag handelt es sich um eine ergänzende Leistung, die zusätzlich zum gesetzlichen Kindergeld gezahlt wird. Familien, die ein bestimmtes Mindesteinkommen beziehen und gleichzeitig eine festgelegte Höchstgrenze nicht überschreiten, können den Zuschlag erhalten. Die Höhe von Mindest- und Höchstgrenze sind vom Familienstand abhängig. Als Faustregel gilt: Das Mindesteinkommen für Alleinerziehende beträgt 600 Euro und für Elternpaare 900 Euro.
Also drücken wir alle die Daumen, dass die neuen Gesetze von den Ländern und dem Bundesrat angenommen und verabschiedet werden!