Noch einmal kurz zusammengefasst: Elterngeld ist eine staatliche Zuwendung, welche nach momentanem Stand für maximal 14 Monate nach der Geburt eines Kindes gezahlt wird. Doch Vorsicht: Wenn Du oder Dein/e Partner/in schon innerhalb dieser 14 Monate wieder in Teilzeit in den Beruf einsteigst, dann verlierst Du nach den alten Regelungen (Geburt Deines Kindes vor dem 1. Juli 2015) den Anspruch auf das volle Elterngeld.
Wieviel Elterngeld bekomme ich?

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Die Höhe des Elterngeldes richtet sich immer nach Deinem Einkommen vor der Geburt Deines Kindes. Nimmst Du während der Elternzeit, also innerhalb von 14 Monaten nach Geburt, eine Teilzeitbeschäftigung auf, dann wird zur Berechnung ebenfalls Dein Verdienst vor der Geburt herangezogen. (Weiter unten findest Du übrigens einen Link zum Elterngeldrechner.)
Angenommen Du und Dein Partner teilen sich in die Elternzeit und jeder von beiden geht einem Teilzeitjob nach, so ist der Anspruch auf Elterngeld bereits nach 7 Monaten beendet, da hier die Elterngeldanteile zusammengerechnet werden.
Selbst wenn nur ein Elternteil einem Teilzeitjob während der Elternzeit nachgeht, dann ist ein Teil des Elterngeldes futsch.
Also hier wirklich überlegen, ob man sich für eine bezahlte Tätigkeit während der Elternzeit entscheidet, denn das ist nicht sinnvoll, wenn man die volle Summe an Elterngeld erhalten möchte.
Aber aufgepasst! Für Eltern, dessen Nachwuchs nach dem 01.Juli 2015 geboren wird, gibts neue Regelungen:
Jetzt neu: „Elterngeld Plus“ mit Partnerschaftsbonus
Ganz neu für Eltern, dessen Nachwuchs nach dem 1.Juli 2015 geboren wurde (oder wird), ist das sogenannte Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus.
Das bedeutet folgendes: Arbeiten beide Partner während der Elternzeit in Teilzeit weiter, und teilen sich somit in die Elternzeit, so gibt es das Eltergeld Plus. Das Eltergeld Plus ist allerdings nur die Hälfte des Basiselterngeldes ohne Teilzeit-Tätigkeit. Der Vorteil: Das Elterngeld Plus wir nun doppelt so lange gezahlt und der Verdienst aus dem Teilzeitjob wird nicht angerechnet. Grob kann man deshalb sagen, dass dann 2 Elterngeld Plus-Monate 1 „normalen“ Elterngeldmonat entsprechen.
Das bedeutet also, dass beide Elternteile, die während des Elterngeldes in Teilzeit arbeiten, am Ende genau so viel Elterngeld bekommen, wie Eltern, die während der Elternzeit keiner Teilzeit Beschäftigung nachgehen.
Wo liegt der Vorteil? Der Vorteil ist der, dass Euer Teilzeiteinkommen nicht (wie bisher) zur Minderung des Elterngeldes führt.
Mit dem Partnerschaftsbonus Leistungszeitraum erweitern
Und nun noch zum Partnerschaftsbonus. Angenommen Du und Dein Partner beziehen Elterngeld Plus und beide arbeitet ihr parallel mindestens 4 Monate lang zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche in Teilzeit, dann gibt es für beide je 4 Monate Elterngeld Plus obendrauf.
Hinweis: Auch Alleinerziehende können das neue Elterngeld Plus in Anspruch nehmen, allerdings ohne Partnerschaftsbonus.
Kombiniere Elterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus
Und ob alles nicht schon verworren genug wäre, kannst Du alle Elterngeldoptionen auch noch kombinieren.
Hier ein Beispiel: Angenommen Du beziehst „normales“ Elterngeld und übst keinen Teilzeitjob aus. Nun möchtest Du aber nach 6 Monaten einen Teilzeitjob aufnehmen. Kein Problem, denn dann kannst Du in das Eltergeld Plus wechseln und noch volle 12 Monate Elterngeld Plus beziehen.
Und noch ein Beispiel: Du und Dein/e Partner/in bezieht Elterngeld Plus, d.h. Ihr geht beide während der Elternzeit einer bis zu 30 stündigen Wochenarbeitszeit nach. Dann erhält jeder von Euch für 14 Monate Elterngeld Plus. Im Anschluss daran habt Ihr aber auch noch die Möglichkeit, den Partnerschaftsbonus zu nutzen, also Elterngeld Plus für jeweils 4 weitere Monate zu beziehen.
Bei Alleinerziehenden sieht es so aus, dass mit der Elterngeld Plus-Regelung das Elterngeld auf bis zu 28 Monate verlängert werden kann. Voraussetzung: Du gehst während der Elternzeit einer Teilzeitbeschäftigung von zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche nach.
Und nun die Frage aller Fragen: Wie viel Elterngeld gibt’s?
Wie ich schon sagte, ist die Höhe des Elterngeldes und des Elterngeld Plus abhängig von Deinem oder Eurem gemeinsamen Einkommen vor der Geburt des Kindes.
Und damit Du gleich berechnen kannst, wie viel Elterngeld Dir /Euch zusteht, habe ich hier einen Link zum Elterngeldrechner des Familienministeriums eingebaut. Ich drücke Dir die Daumen, dass es nicht zu wenig wird! 😉