Das Elterngeld ist ein heiß umstrittenes Thema. Hier möchte ich Euch die Fakten zum Elterngeld aufzeigen, damit jeder sich eine Meinung bilden kann:
Elterngeld wird von Vater Staat finanziert. Es wird an Elternteile ausgezahlt, die auf Erwerbstätigkeit ganz oder teilweise verzichten, und zwar nach der Geburt ihres Babys – für längstens ein Jahr und zwei Monate. Konkret sieht das so aus:
Nach der Geburt wird das Einkommen reduziert oder ist völlig weg. Hierbei geht es aber nur um den Elternteil, der zu Hause bleibt und das Baby betreut. Jetzt tritt folgende Staffelung für das Elterngeld in Kraft:
Hast Du vor der Geburt 1000 bis 1200 Euro pro Monat verdient, dann erhältst Du 67 Prozent davon. Nur noch 66 Prozent gibt’s bei einem Verdienst ab 1220 Euro, und 65 Prozent ab 1240 Euro. Hattest Du weniger als 1000 Euro, dann wird auf 100 Prozent aufgestockt, jedoch schrittweise. Man erhält aber immer mindestens 300 Euro. Der Höchstbetrag liegt bei 1800 Euro, auch wenn man supergut verdient hat. Das Prinzip lautet: Je niedriger das Einkommen, desto mehr Ausgleich erhält man. Wir reden hier übrigens immer vom Nettoeinkommen.
Wer keinen Verdienst hatte, bekommt 300 Euro.
Wer eine halbe Million hatte (hier zählt ausnahmsweise das Gesamteinkommen beider Eltern) oder eine Viertelmillion (bei Alleinerziehenden), bekommt kein Elterngeld.
Elterngeld wird versteuert
Weiterhin gilt: jedes Einkommen, für das Steuern zu zahlen ist, wird auf das Elterngeld angerechnet. Einen Freibetrag hat man nicht. Wenn das Einkommen entsprechend hoch wird, gibt’s also nur noch die 300 Euro Mindestgrenze. Deshalb unterbrechen Mütter oder Väter, die in der Zeit ganz gut verdienen, ihren Elterngeldbezug, bis sie wieder wenig oder nichts verdienen. Diese Unterbrechungen sind gesetzlich erlaubt. Ansonsten wird das Elterngeld berechnet, indem der aktuelle Verdienst vom vorherigen Verdienst abgezogen wird. Elterngeld gibt’s dann für die Differenz.
Bedingungen zum Bezug von Elterngeld
Elterngeld gibt’s nur, wenn das Kind eigenhändig erzogen wird. Du gibst es also nicht in eine Krippe und wohnst auch mit ihm unter einem Dach, und zwar in Deutschland.
Wenn die Mutter das Elterngeld zwölf Monate lang erhalten kann, bekommt sie keines mehr, denn länger geht nicht für einen allein. Allerdings kann der Vater noch 2 Monate lang diesen Verdienstersatz beziehen. Dafür muss er aber auch das Kind betreuen und auf seinen Erwerb für diese Zeit verzichten. Natürlich gilt das auch umgekehrt, und die Eltern können sich auch auf z. B. je sechs Monate einigen. Leute, die alleine erziehen, bekommen auch 14 Monate lang Zahlungen.
NEU:Das ElterngeldPlus
ElterngeldPlus, was ist das noch? Das ElterngeldPlus ist extra für die Eltern gedacht, die nach der Geburt noch arbeiten wollen, und zwar in Teilzeit. Die Arbeitszeit darf höchstens 30 Stunden pro Woche betragen. Das Elterngeld wird dann allerdings halbiert. Dafür wird es aber doppelt so lange gezahlt. Das Modell greift also über die ersten 14 Lebensmonate des Kindes hinaus und gewährleistet beides: das staatliche Zusatzgeld, sowie den Erhalt der Erwerbstätigkeit.
Nun noch die Neuerung ab 1. Juli 2015: Jetzt gibt’s noch den Partnerschaftsbonus. Mama und Papa sind partnerschaftlich für beides zuständig: Kind und Geldverdienen. Sie arbeiten beide 25 bis 30 Wochenstunden und kümmern sich ansonsten ums Kind. Dafür gibt’s 4 weitere ElterngeldPlus-Monate.
Und weil das Ganze doch etwas kompliziert ist und genauer erklärt werden muss, habe ich recherchiert und erkläre Dir die neuen Regelungen in diesem Beitrag: Die neuen Regelungen zum Elterngeld 2015
Deine Meinung zum Elterngeld ist gefragt!
Was meinst Du zum Elterngeld? Findest Du diese Regelungen gut, oder was würdest Du ändern wollen, wenn Du könntest? Schreib Deine Meinung und rege eine Diskussion an!