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Heiß diskutiert und umstritten, aber unter Druck der CSU im Jahre 2013 eingeführt – das Betreuuungsgeld – steht nun vor dem Aus! Den spöttisch auch als Herdprämie bezeichneteten Zuschuss für junge Eltern, die ihr Kind nicht in eine KITA geben möchten, hat das Bundesverfassungsgericht am 21.07.2015 nun für nichtig erklärt. Als Grund dafür wurde die fehlende Gesetzgebungskompetenz des Bundes genannt. Das Gesetz, welches die Einführung des Betreuungsgeldes vor fast genau zwei Jahren regelte, ist damit hinfällig.
Einen kleinen Trost gibt es zumindest für Eltern, die bereits diese Leistung beziehen: Es gilt nämlich der so genannte Bestandsschutz! Das bedeutet, dass aktuell genehmigte Leistungen auch weiterhin ausgezahlt werden, und zwar für den gesamten Zeitraum der Bewilligung. An der Verpflichtung der Eltern, sofort zu melden, wenn sie ihr Kind in einer Tagesbetreuung unterbringen, ändert sich aber nichts.
Neuanträge sind dagegen nicht möglich. Wer den Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kita nicht wahrnimmt, geht leer aus. Außer Du wohnst in Bayern! Dort überlegt man nämlich, das Betreuungsgeld als Länderleistung weiterzuführen. Momentan wird an einer entsprechenden Regelung gearbeitet. Die Mittel dafür erhofft sich der Freistaat Bayern vom Bund, denn dort bleiben die einst genehmigten Haushaltsmittel derzeit ungenutzt liegen. Immerhin waren es 900 Millionen Euro, die für das Jahr 2015 im Bundeshaushalt veranschlagt wurden. Der Bund ist allerdings der Meinung, dass die Mittel für das Betreuungsgeld nun verstärkt in den Ausbau von Tagesbetreuungsstätten gesteckt werden müssen (eine weise Entscheidung, wenn es denn so wäre). Wie letztendlich entschieden wird, bleibt abzuwarten.
Betreuungsgeld – Definition und Anspruchsvoraussetzungen
Auch wenn es künftig nicht mehr von Belang ist, will ich trotzdem kurz zusammenfassen, was das Betreuungsgeld überhaupt ist und wer es bekommen hat, bzw. im Rahmen des Bestandsschutzes immer noch bekommt:
Die gesetzliche Grundlage für das Betreuungsgeld ist im Abschnitt 2 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) geregelt. Es ist sozusagen als Begleitumstand des gesetzlich fundamentierten Anspruchs auf einen Platz in einer Kindertagesstätte entstanden. Einerseits gibt es gar nicht genügend Plätze, um allen Kindern diesen Anspruch erfüllen zu können, andererseits wollen aus den verschiedensten Gründen nicht alle Eltern ihre Kinder in einer Kita betreuen lassen, sondern kümmern sich selbst um ihren Nachwuchs. Um hier einen finanziellen Ausgleich zu schaffen (der Ausbau von Kinderbetreuungsmöglichkeiten wird vom Staat bezuschusst), wurde auf Druck der CSU im August 2013 das Betreuungsgeld eingeführt. Das erklärte Ziel war es, auch diejenigen Familien finanziell zu unterstützen, die den Rechtsanspruch auf frühkindliche Förderung nicht in Anspruch nehmen – oder anders ausgedrückt: Familien, die ihre Kinder zu Hause oder anderweitig privat betreuen und nicht in eine Kita oder ähnliche Betreuungseinrichtung schicken oder von einer Tagesmutter betreuen lassen. Anspruch auf das Betreuungsgeld hatten Eltern, „deren Kind nach dem 1.August 2012 geboren wurde und die für ihr Kind keine … frühkindliche Förderung in einer Tageinrichtung oder Kindertagespflege in Anspruch nehmen“ (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend). Der Zeitraum der Bewilligung endet mit dem dritten Geburtstag des Kindes. Die Höhe der Leistung wurde mit der Einführung auf 100 Euro festgelegt und im August 2014 auf 150 Euro erhöht. Jetzt hat das Bundesverfassungsgericht das Aus für das Betreuungsgeld beschlossen.
Wie geht es nun weiter?
Ich bin gespannt, ob die Zahl der Eltern steigt, die nun aufgrund des künftigen Wegfalls des Betreuungsgeldes auf der Suche nach einem Kitaplatz sind. Immerhin wurde im dritten Quartal 2014 Betreuungsgeld für 317.219 Kinder gezahlt. Im Vergleich zu den vorherigen Vergleichszeiträumen ist das eine erhebliche Steigerung gewesen. Entgegen der Meinung von Kritikern (Stichwort Herdprämie), zeichnete sich doch eine immer höhere Akzeptanz und Bereitschaft ab, die finanzielle Unterstützung anzunehmen. Ich bleibe auf jeden Fall dran und werde Euch berichten, sobald es wieder etwas Neues zu diesem Thema gibt.
Schreib Deine Meinung zum Betreuungsgeld doch als Kommentar hier unter diesen Beitrag. Vielleicht können wir eine kleine Diskussion starten.